Herzlich willkommen
Unsere Schule lebt in erster Linie durch die Menschen, die sie bevölkern:
Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Eltern.
Kooperation wird in unserer Schule ganz groß geschrieben, deshalb haben wir eine aktive Schülervertretung, eine Elternvertretung und einen Förderverein, die die
Interessen der jeweiligen Bereiche vertreten.
Alle gewählten Vertreter und Vertreterinnen sind jederzeit ansprechbar und offen für Anregungen.
Mitteilungen zum Schuljahresstart nach den Weihnachtsferien ab dem 11.01.2021
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021:
Jahrgang 10 (Abschlussklassen):
Ø 11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)
Jahrgänge 5 bis 9:
Ø 11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)
Notbetreuung Schule:
Die Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 5 - 6 zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse
tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Designwettbewerb zur Gestaltung der ersten Seite des Schulplaners 2021/22
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
erneut schreibt der Förderverein der Realschule Groß Ilsede einen Kreativwettbewerb zur Gestaltung des Covers unseres Schulplaners aus.
Der Gewinnerbeitrag wird im kommenden Schuljahr 2021/2022 das Cover unseres Schulplaners zieren.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Realschule Groß Ilsede. Der Kreativität und Fantasie sind (fast) keine Grenzen gesetzt. Es müssen aber folgende Vorgaben eingehalten werden:
1. Das Format beträgt DIN A5.
2. Sowohl schwarz-weiß Zeichnungen als auch farbige Bilder sind erlaubt.
3. Das Motiv soll in einem Bezug zur Realschule Groß Ilsede stehen.
4. Jede/r Teilnehmer/-in darf nur einen Beitrag einreichen.
Um rechtzeitig in Druck gehen zu können, wird der späteste Abgabetermin hiermit auf den 18.12.2020 festgelegt. Später eingereichte Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Beiträge können per E-mail an den Förderverein (foerderverein.rsilsede@gmail.com) gesendet oder im Lehrerzimmer der Realschule Groß Ilsede zu Händen Frau Smolinski oder Frau Klahn abgegeben werden.
Eine Jury, bestehend aus jeweils zwei Mitgliedern des Fördervereins, der Realschule Groß Ilsede und der Schülervertretung, trifft eine Vorauswahl unter den Bewerbern.
Die fünf besten Beiträge stehen dann im Zeitraum vom 18.01. – 22.01.2021 online auf der Homepage des Fördervereins zur Abstimmung bereit (www.fv-rsilsede.de).
Bei Fragen zur gestalterischen Umsetzung und/oder den Teilnahmebedingungen wendet euch bitte an Frau Smolinski oder Frau Klahn.
NEU - NEU - NEU
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Hinweise zur Schülerbeförderung
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen:
Landkreise entscheiden Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist." (Erlass zur Unterrichtsorganisation ( Rd.Erl. d. MK v. 20.12.2013))